Mystic Flames
Feuershow für Ihr Event

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen
Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Shows, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsangebote
Erhaltene Angebote sind auch hinsichtlich der Preisangaben unverbindlich und freibleibend. Die Buchung hat in schriftlicher Form (per E-Mail, Post, WhatsApp, SMS) zu erfolgen und wird erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail, Post, WhatsApp, SMS) von Daniela Heß/ Freya Fuego rechtsverbindlich.
§ 3 Gage
Die Gage wird in Bar, nach der Vorstellung oder per Vorabüberweisung spätestens 14 Tage vor dem Auftrittstermin fällig. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Nur bei vorheriger Absprache darf die Gage auch bis zu 5 Tage nach der Show auf das angegebene Konto überwiesen werden.
§ 4 Stornierung
Im Falle einer Absage durch den Kunden nach Absendung der Auftragsbestätigung behalte ich mir vor, eine Vertragsstrafe zu berechnen. Hierbei gelten folgende Fristen:
90 Tage vor Auftragserfüllung: 0 % des vereinbarten Gesamtbetrags
89 – 30 Tage vor Auftragserfüllung: 20 % des vereinbarten Gesamtbetrags
29 – 14 Tage vor Auftragserfüllung: 40 % des vereinbarten Gesamtbetrags
13 – 7 Tage vor Auftragserfüllung: 60 % des vereinbarten Gesamtbetrags
6 – 3 Tage vor Auftragserfüllung: 70 % des vereinbarten Gesamtbetrags
2 – 0 Tage vor Auftragserfüllung: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags
Die Stornierung hat in schriftlicher Form (per E-Mail, Post, WhatsApp, SMS) zu erfolgen.
§ 5 GEMA
Soweit eine Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA erforderlich ist, obliegt dies dem Veranstalter sowie auch die Bezahlung der Gebühren. Falls Sie die GEMA nicht pauschal abrechnen, erhalten Sie von mir eine Liste mit den in meiner Show verwendeten Titeln.
§ 6 Vertragliche Leistungen
Der Künstler ist in der Gestaltung seines Programms frei. Die Art und der Charakter der Darbietung sind dem Veranstalter durch das Angebot bekannt.
Der Künstler ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er durch Krankheit verhindert ist. Schadensersatz durch den Veranstalter kann nur dann geltend gemacht werden, wenn kein schriftlicher Nachweis in Form eines Attests vorgelegt werden kann. In diesem Fall beschränkt sich der Schadensersatz auf die vereinbarte Auftrittsgage.
Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Künstler hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
Der Veranstalter gewährleistet einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung. Andernfalls ist der Künstler nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.
Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten wie z.B. Name, PLZ, Ort, Zeit, Telefonnummer. Zusätzlich benennt er zwei Kontaktpersonen mit Handynummer für den Auftrittsabend, welche dann auch erreichbar sind.
Im Falle einer Buchung über Dritte ist der Veranstalter über meine allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
Falls eine behördliche Anordnung und ein Verbot für Veranstaltungen zum Veranstaltungszeitpunkt vorliegen, sind beide Vertragspartner von ihren Vertragspflichten befreit. Wird jedoch aus Vorsicht eine Veranstaltung abgesagt, wird der schuldige Vertragspartner mit den oben genannten Prozentsätzen und Fristen schadensersatzpflichtig.
§7  Show Platz
Es wird eine Fläche von 10x10m benötigt, auf der sich keine brennbaren Gegenstände befinden dürfen. Die Fläche muss ebenmäßig sein, ohne Hang oder Schräge. Bevorzugter Untergrund: Beton, Steinboden oder Gras. Unter bestimmten Voraussetzungen ist in den Sommer Monaten eine Rasenfläche möglich.
Die Voraussetzungen sind wie folgt: Der Rasen sollte einen Tag vorher bereits bewässert worden sein. Am Auftrittstag sollte der Rasen erneut bewässert werden. Trockenes Gras oder Blätter müssen entfernt werden.
Des Weiteren dient  der Graßlanfeuerindex als Information und ist in den Sommermonaten zu beachten.
Der Veranstalter ist verantwortlich dafür, dass die Künstler nach der Show die abgelöschten Holzkohlereste entsorgen können.
Am Veranstaltungstag muss ein frei zugänglicher Wasseranschluss für die Künstler bereitstehen.
Der Veranstalter muss gewährleisten, dass die Künstler mit ihrem Fahrzeug so nah wie möglich zur Auftrittsfläche fahren können.
§ 8 Aufbau- und Abbauzeiten
Der Veranstalter gewährleistet angemessene Aufbau- und Abbauzeiten für die Feuershows. Diese sollten vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden.
Falls aufgrund von unvorhergesehenen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Künstlers liegen (z. B. verspäteter Zugang zur Veranstaltungsfläche), der Aufbau oder Abbau verzögert wird, ist der Künstler nicht für die daraus resultierenden Konsequenzen oder Leistungsverluste verantwortlich.
Aufbau und Abbauzeit beträgt ca. 2 Stunden.

 
 
 
 
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